Anpassung der Annullationsbedingungen für Ausstellende
Wird eine Messeteilnahme nach erfolgter Anmeldung durch den Ausstellenden annulliert, fallen die üblichen Stornierungskosten an (25% der Standmiete bis drei Monate vor der Messe, danach 100%). Bei einer Verschiebung oder Absage der Messe infolge der Covid-19-Pandemie fallen für Ausstellende bei einer Stornierung ungeachtet jeglicher Frist keine Kosten an. Drittkosten, welche dem Ausstellenden entstanden sind, trägt dieser in jedem Fall selbst, die BERNEXPO leistet keine Entschädigungen.
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